
Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), bei der mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt haftet. Die Kommanditaktionäre haften nur mit der Einlage, die durch ihre Aktie verbrieft ist. Organe sind der Vorstand (bestehend aus allen Komplementären), der Aufsichtsrat und die Hauptve...
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https://www.investmentfonds.de/glossar_Kommanditgesellschaft_auf_Aktien,KGa
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